Alumnus im Porträt: Paul C. Johannes, LL.M.

Paul C. Johannes

Paul C. Johannes ist EULISP-Absolvent und Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet) am Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) an der Universität Kassel; daneben ist er Rechtswalt (www. lawful.de) und geschäftsführender Gesellschafter der Datenrecht Beratungsgesellschaft (www.datenrecht-beratung.de).

20.07.2022 – Interview

Paul, was war damals die Motivation, dich für das EULISP zu entscheiden?

Ich wollte mich in dieser Richtung Recht und Technik weiter fortbilden, auch weil IT immer schon eins meiner Steckenpferde war. Ich hatte auch mal Informatik studiert. Neben dem Jurastudium beides zusammen, hat aber nicht geklappt. Aber genau in diese Richtung mit meinen juristischen Kenntnissen weiterzumachen, das hat mich sehr gereizt und dann bin ich irgendwann auch nach Hannover gewechselt. Ich hatte mein Studium auch in Hannover beendet, war mittlerweile ins Referendariat gegangen und dann aber nochmal zurückkommen zum EULISP, weil da nochmal Zeit und Gelegenheit war, das zu machen.

Wenn du nochmal zurückdenkst, welche Inhalte aus dem ersten Semester sind dir besonders in Erinnerung geblieben oder haben besonders positiv hervorgestochen?

Es gab viele Sachen, mit denen ich vorher noch nicht so viel Berührung hatte. Zum Beispiel das Urheberrecht und das Signaturrecht. Davon hatte ich zwar jeweils schon mal gehört, aber nicht so intensiv. Gut in Erinnerung geblieben sind mir auch diese praktischen Aspekte, die die jeweiligen anwaltlichen Dozenten vermittelt haben. Es gab zum Beispiel Vertragsgestaltung und gewerblichen Rechtsschutz. Die Kurse waren alle super vermittelt, sogar besser als ich aus dem Referendariat kannte und das hat mir auch später sehr viel geholfen.

Eines der Alleinstellungsmerkmale des EULISP ist immer noch die Konzentration auf die europäische Rechtsetzung vor allem im Bereich des IT-Rechts. Ist es deiner Meinung nach eine gute Schwerpunktsetzung oder hättest du dir damals noch mehr in die Richtung des deutschen IT-Rechts gewünscht?

Nee, überhaupt nicht. Also, damals war das schon die richtige Ausrichtung. Heute umso mehr, denn die entscheidenden Leitlinien in diesem Bereich (IT-Recht) kommen aus Brüssel, also macht es absolut keinen Sinn mehr, nur nach Deutschland zu gucken. Jeder der IT-Recht macht, muss Europarechtler sein und dann ist das genau die passende Ausrichtung.

Dann möchte ich dich noch einmal etwas zum Auslandssemester fragen. Das hast du ja in London verbracht. Warum hast du dich damals für die Queen Mary University entschieden?

Da muss ich ehrlich sein. Also ich hab mich jetzt nicht für die Queen Mary Universität entschieden, ich habe mich für London entschieden. Aber die Queen Mary Universität mit ihrer speziellen Fachrichtung für diesen Master, der auch IT-Recht und Völkerrecht betraf, die war dann im Nachhinein auch eine sehr gute Entscheidung. Also, das war jetzt nicht unter ferner liefen qualitativ, sondern das war ein sehr punktuell, gut vorbereitetes Studium mit sehr vielen internationalen Studierenden und Dozenten. Die Klassen für unseren Master waren wirklich mitten in Stadt und da konnten die Masterstudenten schon ganz gut so zueinander zu finden. Auch der Unterricht war sehr gut.

Sind dir vom Unterricht dort besondere Vorlesungen positiv in Erinnerung geblieben?

Ich habe damals viel Urheberrecht gehört und ein bisschen Regulierungsrecht und das hat dann auch immer gleich diesen UK-Einschlag mit dem Common Law. Das hat mir für mein Berufsleben nachher nicht direkt viel gebracht. Aber diesen Unterschied zu erkennen und zu lernen, wie man da herangeht an die Falllösung, war aber dann doch hilfreich. Es macht ja doch ein Unterschied von welcher Seite man sich der Falllösung nähert, die Rechtsprechung voneinander abgrenzt und wie man dann entsprechend Schriftsätze aufsetzt und argumentiert.

Die nächste Frage betrifft die Suche nach Tipps für zukünftige EULISP-Studierende, die sich jetzt aus den neuen Jahrgängen für die Partner-Uni interessieren. Hast du ein paar Geheimtipps für uns? Zum Beispiel zur Uni oder zum Leben in London, die du weitergeben kannst?

Jein. Ich habe mich erst kurz bevor ich nach London gefahren bin, um alles gekümmert bzw. gar nicht. Nach der Ankunft bin ich in ein Youth-Hostel gezogen (Schlafsaal) und habe mir dann eine Wohnung in London gesucht. Ich hatte eine EULISP-Kommilitonin, die war im Studentenwohnheim. Sie hatte das vorher alles gemanagt. Ich hatte am Anfang dann natürlich keinen Kontakt zu den anderen Studenten der QMU, weil ich mir eine WG gesucht hatte, hatte dafür aber Kontakte zu allen möglichen anderen Leuten über das Hostel und über die Kurse, die ich in London besucht habe. Das muss man sich vielleicht vorher überlegen, was einem lieber ist. Also man findet natürlich danach den Kontakt noch zu den Studenten über das Studium. Wenn man aber Lust hat, so ein bisschen auf das Leben in London, sollte man sich eine Privatwohnung suchen oder eine WG. Sowas macht es dann auch noch einmal spannender. Ich hatte das vorher noch nie gemacht, so backpacking-mäßig irgendwo unterzukommen. Das war auch lustig und ein kleines Abenteuer, das ich nicht missen möchte.

Was man auch noch sagen kann, ist, dass man gegenüber den Professorinnen und Professoren in England überhaupt keine Berührungsängste haben muss. Die sind eher froh darüber, wenn sie mal jemand etwas fragt. In Deutschland entsteht immer so schnell der Eindruck von Dozenten, dass jede Frage nervt. Die Dozenten in England, die ich damals kennengelernt habe, waren immer hocherfreut und superfreundlich, also fast schon amerikanisch, wie die auf einen zugingen. Also auf der persönlichen Ebene vielleicht oberflächlich, aber in der Sache immer interessiert.

Das ist auch meine Erfahrung. Ich war in Glasgow im Auslandssemester und da war das auch so. Gut, dann würde ich zum nächsten Fragenkomplex übergehen, und zwar dem Referendariat und dem Berufseinstieg. Du hattest eben schon erwähnt, dass du sowieso schon so ein bisschen in der IT-Schiene aufgrund deines Studiums warst und im Referendariat hast du dann auch eine Station bei der Bundesnetzagentur absolviert. Was hast du ganz grundsätzlich gefragt dort gemacht? Ist das eine interessante Station für alle, die jetzt auch im EULISP sind und danach das Referendariat machen möchten?

Das ist interessant, wenn man sich im EULISP fürs TK-Recht und die Regulierungsnetzwelt interessiert hat und dann in die entsprechenden Entscheidungs-Kammern kommt. Dann ist das schon interessant und man kann auch bestimmt gute Kontakte knüpfen. Gas und Energie, also, das ist im Grunde eine ähnliche Regulierung wie bei TK-Produkten. Da geht es im Kern immer um Preise, zum Beispiel bei der Ausrechnung von Nutzungsentgelten. Als Jurist klärt man da eher Grundsatzfragen zur Auslegung vom EnWG und bereitet Entscheidungen mit vor. Das muss einem Spaß machen. Generell lernt man bei der Bundesnetzagentur aber auch etwas über das Wirtschaftsverwaltungsrecht im Allgemeinen und die Infrastrukturregulierungsgesetze über EnWG oder das TKG. Deswegen ist es insgesamt eine lohnende Station, um mal zu gucken, wie arbeitet so eine Bundesbehörde an der Schnittstelle zur Wirtschaft.

Aktuell arbeitest du sowohl als Rechtsanwalt für IT-Recht und Datenschutzrecht als auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Kassel. Wie bist du dazu gekommen, gleichzeitig in der freien Wirtschaft und in der Wissenschaft zu arbeiten?

Also nach dem EULISP war ich erst in einer mittelgroßen Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück und ich muss ehrlich sagen, da haben wir nach einem Jahr gesagt, nein, wir kommen nicht zueinander. Dann habe ich mir etwas anderes gesucht und dann war just zu diesem Zeitpunkt die wissenschaftliche Mitarbeiterstelle in Kassel frei. Ich war vorher nie an einem Lehrstuhl oder sonst irgendwo als studentische Hilfskraft gewesen und ich war einfach neugierig. Ich bin dann angenommen worden, bestimmt auch wegen des EULISP-Studiums. Eben weil das auch dort bekannt war und man daran auch sehen konnte, dass ich mich in diese Richtung spezialisiert hatte.

Die Arbeit am Lehrstuhl hat mir dann persönlich auch sehr gut gefallen und so bin ich dann auch geblieben. In unserer Projektgruppe machen wir viel Projektarbeit und kommen immer wieder sowohl mit Behörden als auch mit Firmen, mit denen wir zusammenarbeiten, in Kontakt. Diese beraten wir dann punktuell mit kleinen Gutachten oder über längere Zeit hinweg in Projekten oder forschen und publizieren zusammen. Da hat man, wenn man es richtig macht, viel Freiheit. Deswegen gefällt mir diese Arbeit weiterhin sehr gut. Rechtsanwalt bin ich geblieben, weil ich in diesem Beruf ja meinen Einstieg gefunden hatte. Das funktioniert auch, da ich mir meine Zeit gut aufteilen kann. Aber man muss natürlich sagen, ich bin im Hauptamt wissenschaftlicher Mitarbeiter. Rechtsanwalt bin ich im Nebenberuf. Allerdings ist auch festzustellen, dass die Praxiserfahrung und der Berufstitel in juristischen Forschungsprojekten durchaus von Vorteil sein können, gerade auch in Bezug auf die Kommunikation mit Außenstehenden.

Wir haben noch ein paar Fragen zu deiner wissenschaftlichen Tätigkeit, weil wir dazu etwas auf der Website der Uni Kassel gesehen haben und das sehr interessant fanden: Normalerweise, wenn wir Interviews machen mit IT-Rechtlern und Datenschutzrechtlerinnen führen, dann geht es meistens um die DSGVO und die Beratung von Unternehmen. Dein Schwerpunkt liegt ja aber auch im öffentlich-rechtlichen Bereich und auch im öffentlich-rechtlichen Datenschutz. Wie kam es dazu, dass du dich in dieses Gebiet begeben hast?

Über das Projekt LiDaKra haben wir intensiv mit Polizeibehörden und der Gewerkschaft der Kriminalbeamten (DKPol) zusammengearbeitet. Dabei ging es um die Analyse offener Datenquellen durch die Polizei. Das war genau in der Zeit, wo die DSGVO beschlossen wurde und in zwei Jahren umgesetzt werden sollte und alle redeten über die DSGVO und keiner redete über die JI-Richtlinie [RL (EU) 2016/680], die Vorgaben für das Datenschutzrecht bei Polizei und Staatsanwaltschaft macht. Die Beschäftigung mit deren Umsetzung in das deutsche Recht hat mir dann sehr viel Spaß gemacht. Gleichzeitig war ich einer der wenigen, der etwas dazu publiziert hatte [„Das neue Datenschutzrecht bei Polizei und Justiz – Europäisches Datenschutzrecht und deutsche Datenschutzgesetze“, Baden-Baden, 2018 (zus. m. R. Weinhold)]. Das merkte man dann auch sofort, weil ich plötzlich viele Anfragen bekommen habe, zum Beispiel von einigen Landtagen für Sachverständigengutachten. Das war einfach so, weil sich zum damaligen Zeitpunkt gefühlt nur fünf Wissenschaftler intensiv mit dem Thema JI-Richtlinie beschäftigt hatten und ich war dann eben einer davon.

Auf der Website der Uni Kassel haben wir gelesen, dass du auch stellvertretender Geschäftsführer der Projektgruppe „Verfassungsverträgliche Technikgestaltung“ bist. Was ist eine verfassungsverträgliche Technikgestaltung?

Das ist eine gute Frage, die wir ständig diskutierten. Das Schlagwort „verfassungsverträgliche Technikgestaltung“ hat sich unser Chef, Herr Professor Rossnagel ausgedacht, aus einem Projekt heraus, wo es darum ging, möglichst allgemeingültig verständliche Anforderungen und Kriterien für die Technikgestaltung zu entwickeln. Also nicht nur ausgehend vom einfachen Gesetz, wo vielleicht mal was drinsteht, was sich aber nächste Woche auch wieder ändern kann. Es ging also vor allem darum, ausgehend von den verfassungsrechtlichen Vorgaben in methodischer Weise Vorgaben für die Technikgestaltung ableiten zu können. Also etwas Allgemeingültiges zu entwerfen, was nicht abhängig ist von jeder Änderung des Gesetzes. Es ist ein lohnender Ansatz, ein bisschen tiefer zu schauen und nicht nur das einfache Gesetz zu Rate zu ziehen, sondern auch zu versuchen, allgemeingültige Anknüpfungspunkte zu finden.

Du hast dich im Rahmen deiner wissenschaftlichen Tätigkeit auch mit Datenschutz in der Strafverfolgung beschäftigt und das Buch, von dem wir vorhin schon gesprochen haben, das neue Datenschutzrecht bei Polizei und Justiz veröffentlicht. Bis heute ist die JI-Richtlinie aber noch nicht vollständig umgesetzt und der Grund dafür liegt insbesondere in der immer wiederkehrenden Debatte um polizeiliche Eingriffsbefugnisse und die Grundlage des Bundespolizeigesetzes. Es gibt ja immer wieder Probleme mit diesen Eingriffsbefugnissen in Hessen und in Hamburg. Sind solche Themen auch Bestandteil eurer Projektarbeit? Wie man also Normen, wie zum Beispiel § 25a HSOG [auch etwas spöttisch „Palantir-Ermächtigungsgrundlage“ genannt] verfassungskonform auslegen könnte?

Ja, dass wäre es, wenn wir ein entsprechendes Projekt haben an der Stelle. Unsere Projekte sind meistens interdisziplinäre Projekte, mittlerweile ausschließlich interdisziplinäre Projekte zusammen mit Akteuren aus der Wirtschaft oder auch anderen Lehrstühlen, also sowas wie Wirtschaftsinformatik oder Informatik und manchmal Behörden. Das sind sehr große Konsortien mit vielen Akteuren und wenn es dann zum Beispiel in einem Projekt darum geht, konkrete Technik zu entwickeln, die in diesen Bereich reinspielt, dann kann das natürlich auch § 25a HSOG sein. Es gibt gute Gründe für oder gegen ein entsprechendes Projekt. Wir haben jetzt z.B. § 25a HSOG nicht bewertet, sondern allgemein befürwortet, dass überhaupt etwas gemacht wurde, weil man dann erstmals einen Anknüpfungspunkt und einen Abgleich hatte. Insoweit muss auch die Überwachungsgesamtrechnung in den Blick genommen werden.

Das ist ein gutes Stichwort: „Überwachungsgesamtrechnung“. Hast du das Gefühl, dass solche Eingriffsbefugnisse von Sicherheitsbehörden immer extensiver werden, dass wir also immer stärkere Grundrechtseingriffe in Kauf nehmen müssen, um in Zukunft bestimmte Ziele, wie die Verhütung von schwerster Kriminalität noch erreichen zu können?

Das ist sicherlich keine falsche Annahme. Dass die Polizei immer mehr machen will, ist sicher so. In diesen Bereichen bekommt sie inzwischen immer mehr Eingriffsbefugnisse. Auch weil es ja nicht sein kann, dass man sich immer nur auf die Generalklausel beruft. Die Polizei macht zudem auch nur das, was die Gesellschaft eh schon praktiziert. Der Datenabgleich usw., das sind ja Phänomene, die früher in ihrer Entwicklung von den öffentlichen Sicherheitsbehörden vorangetrieben wurden [Stichwort: Rasterfahndung], nun aber vor allem von privaten Unternehmen praktiziert werden. Es wird also immer mehr Eingriffsbefugnisse für die Polizei geben. Die werden aber nicht mehr als so starke Eingriffe empfunden, weil die Polizeien ja nur das machen, was die großen Firmen ohnehin schon lange tun. Das ist eine gleichlaufende Entwicklung, wo wir, wenn wir heute schon das Wissen um die technischen Entwicklungen in fünf Jahren hätten, sagen würden „Oh Gott, das ist aber viel zu viel“. Wenn wir aber die Entwicklung in diesen fünf Jahren persönlich mitgemacht haben, dann würden wir eher dazu neigen anzunehmen, dass Ganze nicht so schlimm sei, ja fast schon normal ist. Das ist vielleicht eine unbefriedigende Antwort. Aber das ist so mein Gefühl, wenn du mich nach der Ausweitung der Eingriffsbefugnisse fragst. Wir werden die Entwicklung subjektiv als gar nicht so schlimm empfinden, wenn sie graduell immer weiterläuft und es zwischendurch immer wieder Korrekturen gibt, sei es vom EuGH oder vom Bundesverfassungsgericht, zu einzelnen Gesetzen, die nicht bestimmt genug gefasst sind. Dass sich Judikative, Exekutive und Legislative am Maßstab der Grundrechte über neue Sicherheitsnormen streiten, ist ganz normal.

Abschließend würden wir gerne noch wissen, welche Bedeutung das EULISP rückblickend für dich hatte.

Also praktisch eine sehr große. Der LL.M. hat Türen geöffnet und war wirklich ein Vorteil bei der Berufsfindung. Da hab ich noch mal gesehen, wie Lehre auch anders sein kann. Also mir haben einfach die Praxis und praxisorientierte Lerninhalte immer schon viel besser gefallen als so manches andere, was ich im Grundstudium erlebt hatte. Auch auf der persönlichen Ebene hatte ich meinem Studium vorher nie so intensiv mit anderen Studierenden zusammengearbeitet. Das lag beim LL.M. vielleicht auch daran, weil es kleine Gruppen waren oder eine relativ kleine Gruppe insgesamt. Schön war auch, dass man in einem Kurs und eben in verschiedenen Kursen und in verschiedenen Wissensgebieten abwechselnde Lehrpersonen hatte. Insgesamt war der LL.M. eine sehr wertvolle Abrundung vom von meinem juristischen Studium, unabhängig davon, dass ich jetzt wieder Universität gelandet bin. Also kann ich das EULISP jedem nur empfehlen.